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Niedersachsen setzt auf grüne Dienstwege: Steuerliche Anreize für Dienstfahrräder für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
Nachhaltige Mobilität im Fokus – Steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
Das Fahrrad gewinnt zunehmend an Bedeutung als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel im Alltag vieler Menschen. Diese Entwicklung, die nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile mit sich bringt, wird nun auch von der Landesregierung in Niedersachsen aktiv unterstützt. Der Ausbau der klimaneutralen Mobilität steht im Mittelpunkt einer neuen steuerlichen Förderung von Dienstfahrrädern für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.
Die Einführung des Dienstradleasings ist ein bedeutendes Anliegen der Landesregierung, die damit als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel durch seine Beschäftigten fördert. Am 8. November 2023 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen eine Regelung zur Entgeltumwandlung für das Dienstfahrrad-Leasing im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) beschlossen, wie den Drucksachen 19/2231 und 19/2755 des Niedersächsischen Landtags zu entnehmen ist.
Künftig können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter an einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen. Das Land Niedersachsen oder der kommunale Dienstherr kann mit einem Fahrradanbieter einen Vertrag über ein Leasingmodell abschließen. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter können dann vertragskonforme Diensträder beziehen, die auch privat genutzt werden dürfen. Die Leasingrate wird direkt von der Besoldung einbehalten und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Eine solche Entgeltumwandlung war bisher nach geltendem Recht nicht möglich.
Die praktische Umsetzung des Dienstradleasings erfordert nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung jedoch einen sorgfältigen Vorlauf, unter anderem durch die Ausschreibung des Leasingpartners, wie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung betont.
Es bleibt zu erwähnen, dass für die Tarifbeschäftigten des Landes noch keine vergleichbare Möglichkeit besteht, da es derzeit keine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung für Fahrradleasingzwecke gibt. Die Einführung eines solchen Leasingmodells für Tarifverträge wird im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien diskutiert werden müssen.
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