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Nie­der­sach­sen setzt auf grü­ne Dienst­we­ge: Steu­er­li­che Anrei­ze für Dienst­fahr­rä­der für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter

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Nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät im Fokus – Steu­er­li­che För­de­rung von Dienst­fahr­rä­dern für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter

Das Fahr­rad gewinnt zuneh­mend an Bedeu­tung als umwelt­freund­li­ches Fort­be­we­gungs­mit­tel im All­tag vie­ler Men­schen. Die­se Ent­wick­lung, die nicht nur gesund­heit­li­che, son­dern auch ver­kehrs- und umwelt­po­li­ti­sche Vor­tei­le mit sich bringt, wird nun auch von der Lan­des­re­gie­rung in Nie­der­sach­sen aktiv unter­stützt. Der Aus­bau der kli­ma­neu­tra­len Mobi­li­tät steht im Mit­tel­punkt einer neu­en steu­er­li­chen För­de­rung von Dienst­fahr­rä­dern für Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Richter.

Die Ein­füh­rung des Dienst­rad­lea­sings ist ein bedeu­ten­des Anlie­gen der Lan­des­re­gie­rung, die damit als moder­ner Arbeit­ge­ber die Nut­zung des Fahr­rads als Fort­be­we­gungs­mit­tel durch sei­ne Beschäf­tig­ten för­dert. Am 8. Novem­ber 2023 hat der Nie­der­säch­si­sche Land­tag mit den Stim­men der Frak­tio­nen der SPD und Bündnis90/Die Grü­nen eine Rege­lung zur Ent­gelt­um­wand­lung für das Dienst­fahr­rad-Lea­sing im Nie­der­säch­si­schen Besol­dungs­ge­setz (NBesG) beschlos­sen, wie den Druck­sa­chen 19/2231 und 19/2755 des Nie­der­säch­si­schen Land­tags zu ent­neh­men ist.

Künf­tig kön­nen Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter an einer Ent­gelt­um­wand­lung basie­ren­den Fahr­rad­lea­sing­mo­del­len teil­neh­men. Das Land Nie­der­sach­sen oder der kom­mu­na­le Dienst­herr kann mit einem Fahr­rad­an­bie­ter einen Ver­trag über ein Lea­sing­mo­dell abschlie­ßen. Beam­tin­nen und Beam­te sowie Rich­te­rin­nen und Rich­ter kön­nen dann ver­trags­kon­for­me Dienst­rä­der bezie­hen, die auch pri­vat genutzt wer­den dür­fen. Die Lea­sing­ra­te wird direkt von der Besol­dung ein­be­hal­ten und unter­liegt nicht der Ein­kom­men­steu­er. Eine sol­che Ent­gelt­um­wand­lung war bis­her nach gel­ten­dem Recht nicht möglich.

Die prak­ti­sche Umset­zung des Dienst­rad­lea­sings erfor­dert nach dem Inkraft­tre­ten der gesetz­li­chen Rege­lung jedoch einen sorg­fäl­ti­gen Vor­lauf, unter ande­rem durch die Aus­schrei­bung des Lea­sing­part­ners, wie das Nie­der­säch­si­sche Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Ver­kehr, Bau­en und Digi­ta­li­sie­rung betont.

Es bleibt zu erwäh­nen, dass für die Tarif­be­schäf­tig­ten des Lan­des noch kei­ne ver­gleich­ba­re Mög­lich­keit besteht, da es der­zeit kei­ne tarif­ver­trag­li­che Rege­lung zur Ent­gelt­um­wand­lung für Fahr­rad­lea­sing­zwe­cke gibt. Die Ein­füh­rung eines sol­chen Lea­sing­mo­dells für Tarif­ver­trä­ge wird im Rah­men der aktu­el­len Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen den Tarif­par­tei­en dis­ku­tiert wer­den müssen.


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Alles über Bike-Lea­sing: Dienstrad-Trend 

In der heu­ti­gen Zeit gewinnt das Bike-Lea­sing immer mehr an Bedeu­tung. Die Vor­tei­le des Lea­sings von Fahr­rä­dern oder E‑Bikes sind viel­fäl­tig – von der För­de­rung der Gesund­heit bis zur Scho­nung der Umwelt und erheb­li­chen Kos­ten­ein­spa­run­gen. Da Fahr­rä­der, E‑Bikes und Dienst­wa­gen steu­er­lich gleich­ge­stellt sind, erfreut sich das Dienst­rad-Lea­sing zuneh­men­der Beliebtheit.

Seit 2020 müs­sen Ange­stell­te den geld­wer­ten Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung ihres Lea­sing-Bikes nur noch mit 0,25 % der unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung (UVP) ver­steu­ern. Egal, ob man Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer oder Selbstständiger/r ist – Bike-Lea­sing lohnt sich für jede/n. Hier sind die vier Schrit­te zum Fahr­rad-Lea­sing von Zwei­rad Mey­er aus Papenburg!

1. Fahr­rad aus­su­chen: Wäh­len Sie Ihr Wunsch­fahr­rad aus, legen Sie es in den Waren­korb und bestel­len Sie es mit der Bezahl­art „Bike-Lea­sing“.

2. Anfra­ge stel­len: Nach der Bestel­lung erhältst du ein kur­zes Antrags­for­mu­lar per E‑Mail, das du aus­fül­len musst.

3. Anfra­ge frei­ge­ben: Zwei­rad Hack­mann stellt den Antrag bei der ent­spre­chen­den Lea­sing­ge­sell­schaft, erstellt ein indi­vi­du­el­les Ange­bot und lei­tet die Frei­ga­be­an­fra­ge weiter.

4. Abho­len: Nach Frei­ga­be durch die Lea­sing­ge­sell­schaft erfolgt die Abrech­nung zwi­schen die­sem und dem Arbeit­ge­ber. Das Fahr­rad wird an die ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se gelie­fert oder kann vor Ort abge­holt werden.

Die Vor­tei­le des Bike-Lea­sings erstre­cken sich über Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge. Von Trek­king­rä­dern über City­bikes bis hin zu E‑Bikes oder S‑Pedelecs – die Aus­wahl des Dienst­ra­des ist viel­fäl­tig. Die monat­li­che Rate wird vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen, und das Busi­ness­bike darf auch pri­vat genutzt wer­den. Der finan­zi­el­le Vor­teil gegen­über dem Pri­vat­kauf macht das Dienst­rad-Lea­sing attrak­tiv. Ein Arbeit­neh­mer kann dabei bis zu 40 % der Anschaf­fungs­kos­ten spa­ren, wäh­rend Arbeit­ge­ber durch die Redu­zie­rung von Sozi­al­ab­ga­ben attrak­ti­ver werden.

Auch für Selbst­stän­di­ge, Gewer­be­trei­ben­de und Frei­be­ruf­ler bie­tet das Bike-Lea­sing kla­re Vor­tei­le. Nied­ri­ge Lea­sing-Raten sor­gen für über­schau­ba­re Kos­ten, die monat­li­che Lea­sing­ra­te kann steu­er­lich als Betriebs­aus­ga­be gel­tend gemacht werden.

Seit 2021 bie­ten auch Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen und öffent­li­che Betrie­be ihren Beschäf­tig­ten das E‑Bike-Lea­sing per Gehalts­um­wand­lung an, wodurch das Bike-Lea­sing auch im öffent­li­chen Dienst immer belieb­ter wird.

Zwei­rad Mey­er
Kat­ja Schür­mann

Split­ting rechts 48
26871 Papen­burg

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